Corona 7: Die Regeln in Lübeck ab dem 17.5.2021

Corona-Regeln für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe in Lübeck

(Stand 17.5.2021)

 Sämtliche Informationen für Gäste finden Sie für Lübeck auf www.luebeck-tourismus.de/corona

Diese Informationen werden von den Behörden und der Lübeck-Travemünde Marketing GmbH laufend aktualisiert.

Das Wichtigste:

  • Ab 17. Mai dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder Gäste beherbergen, die privat unterwegs sind.
    Jeder Übernachtungsgast muss bei Ankunft einen negativen Test (max. 24 Stunden alt beim Antigen-Schnelltest / 48 Stunden bei PCR) vorlegen.
  • Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.
  • Alternativ können Übernachtungsgäste den Nachweis erbringen, dass sie genesen (seit mindestens 28 Tagen sowie maximal seit 6 Monaten) oder seit 14 Tagen vollständig geimpft sind.

Auch Restaurants & Cafés dürfen ab 17. Mai wieder öffnen.

  • Eine Tischreservierung wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Es gelten dann folgende Regeln:
  • In der Außengastronomie sind Gruppen bis zu 10, auch aus 10 verschiedenen Haushalten stammenden Personen erlaubt, in Innenräumen dürfen sich Gruppen bis 5 Personen aus max. zwei Haushalten treffen.
  • Wer draußen sitzen möchte, braucht keinen negativen Test vorzulegen.
  • Die Innengastronomie darf nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden, das nicht älter als 24 Stunden ist. Vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen einen Impfausweis oder eine Impfbescheinigung vorlegen.
  • Es gilt für die Gastronomie allgemein die Pflicht zur Kontaktverfolgung (zum Beispiel mit der luca App), zur Einhaltung der AHA-Regeln, zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (außerhalb des eigenen Tisches) sowie eine Sperrstunde ab 23 Uhr.