Beherbergung:
- Testpflicht besteht bei touristischen Übernachtungen, außer für
- Geboosterte (jetzt ohne Frist)
- Geimpfte, die zwei Einzelimpfungen bekommen haben und nach der ersten, zwischen der ersten und der zweiten Impfung oder nach der zweiten Einzelimpfung genesen sind
- Geimpfte, deren Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
- Genesene, wenn die Corona-Infektion weniger als 3 Monate zurückliegt
- Bei geschäftlichen Übernachtungen gilt wie bisher 3G
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.