Corona 8: Die Regeln seit dem 15.1.2022

Beherbergung:

  • Testpflicht besteht bei touristischen Übernachtungen, außer für
    • Geboosterte (jetzt ohne Frist)
    • Geimpfte, die zwei Einzelimpfungen bekommen haben und nach der ersten, zwischen der ersten und der zweiten Impfung oder nach der zweiten Einzelimpfung genesen sind
    • Geimpfte, deren Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
    • Genesene, wenn die Corona-Infektion weniger als 3 Monate zurückliegt
  • Bei geschäftlichen Übernachtungen gilt wie bisher 3G

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.